Quellen prüfen

Native Advertising und Schleichwerbung erkennen

Bezahlte Inhalte sehen oft aus wie ganz normale Artikel oder Posts. Hier erfährst du, welche Kennzeichnungen es gibt, wo die Grenze zur verbotenen Schleichwerbung liegt und wie du Werbung in Medien und sozialen Netzwerken zuverlässig erkennst.

Native Advertising ist Werbung, die aussieht wie redaktioneller Inhalt: ein Artikel, ein Ratgeber, ein Video oder ein Social-Media-Post, für den ein Unternehmen bezahlt hat. Erlaubt ist das nur, wenn der werbliche Charakter klar erkennbar ist. Fehlt die Kennzeichnung, handelt es sich um Schleichwerbung. Du erkennst bezahlte Inhalte vor allem an Hinweisen wie Anzeige, Werbung oder Sponsored, an abweichender Gestaltung und an einseitig positiven Produktbezügen.

Dieser Artikel gehört zum Ratgeber Quellen prüfen. Er erklärt die gängigen Werbeformen, die wichtigsten Regeln in Deutschland und gibt dir eine Checkliste für den Alltag.

Was ist Native Advertising?

Der Begriff beschreibt Werbung, die sich an die „natürliche“ Umgebung anpasst, in der sie erscheint. In einer Nachrichtenseite sieht sie aus wie ein Artikel, in einem Feed wie ein Beitrag, auf einer Videoplattform wie ein Video. Der Vorteil für Werbetreibende: Solche Inhalte werden eher gelesen als klassische Banner. Das Risiko für dich: Du verwechselst Werbung mit unabhängiger Information.

Typische Formen sind:

  • Advertorial: ein von einem Unternehmen bezahlter oder selbst geschriebener Text im Stil eines Artikels. Der Begriff setzt sich aus Advertisement und Editorial zusammen.
  • Sponsored Content: Inhalte, die eine Redaktion oder ein eigenes Content-Team im Auftrag eines Kunden erstellt.
  • Gesponserte Rubriken: ein redaktionell wirkender Themenbereich, der von einem Unternehmen finanziert wird.
  • Empfehlungs-Widgets: Kästen mit Überschriften wie „Das könnte Sie auch interessieren“ unter Artikeln, die auf bezahlte Inhalte anderer Seiten führen.
  • Influencer-Marketing: Posts, Videos oder Storys, in denen Personen Produkte vorstellen und dafür eine Gegenleistung erhalten.

Wann wird daraus Schleichwerbung?

Von Schleichwerbung spricht man, wenn Werbung nicht als solche erkennbar ist. In Deutschland ist das an mehreren Stellen geregelt. Die Grundidee ist überall dieselbe: Wer liest, sieht oder hört, soll wissen, ob ein Inhalt unabhängig entstanden ist oder ob jemand dafür bezahlt hat.

Bereich Regel Fundstelle
Presse bezahlte Veröffentlichungen sind als Anzeige zu kennzeichnen, wenn sie nicht schon durch Anordnung und Gestaltung erkennbar sind Landespressegesetze
Berufsethik der Presse Trennung von Werbung und Redaktion, keine Schleichwerbung Pressekodex, Ziffer 7
Wettbewerbsrecht der kommerzielle Zweck einer geschäftlichen Handlung muss kenntlich sein; als Information getarnte Werbung ist unzulässig UWG, § 5a und Anhang zu § 3 Abs. 3
Online-Angebote kommerzielle Kommunikation muss klar als solche erkennbar sein Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), § 6
Rundfunk und Telemedien Werbung muss erkennbar und vom übrigen Inhalt getrennt sein Medienstaatsvertrag
Online-Plattformen Werbung auf Plattformen muss als solche erkennbar sein, mit Angabe des Werbetreibenden EU-Verordnung über digitale Dienste (DSA)

Wer konkret haftet, wie hoch Sanktionen ausfallen und welche Formulierung im Einzelfall ausreicht, entscheiden Gerichte und Aufsichtsbehörden. Für deine Prüfung im Alltag genügt die Faustregel: Wenn du erst suchen musst, um zu erkennen, dass ein Inhalt bezahlt ist, ist die Kennzeichnung zu schwach.

Kennzeichnungen und was sie bedeuten

Nicht jede Kennzeichnung ist gleich deutlich. Die folgende Übersicht hilft beim Einordnen:

Deutlich

  • Anzeige
  • Werbung
  • Bezahlte Partnerschaft (Plattform-Hinweis)
  • Werbung, weil bezahlt von …
  • Hinweis direkt am Anfang, gut lesbar

Eher unklar

  • Präsentiert von, in freundlicher Unterstützung
  • Nur englische Begriffe wie Promoted oder Partner
  • Hashtag am Ende einer langen Hashtag-Liste
  • Hinweis klein, blass oder erst nach dem Aufklappen
  • Kennzeichnung nur im Profil, nicht am Beitrag

Ein Sonderfall sind Affiliate-Links. Dabei erhält eine Website eine Provision, wenn du über einen Link etwas kaufst. Viele seriöse Seiten weisen darauf mit einem Sternchen und einer Erklärung hin. Das ist sinnvoll, denn auch eine Provision ist eine Gegenleistung, die eine Empfehlung beeinflussen kann.

Native Advertising auf Nachrichtenseiten erkennen

Auf Nachrichtenseiten stehen bezahlte Inhalte oft mitten zwischen redaktionellen Artikeln. Achte auf diese Signale:

  • Kennzeichnung über der Überschrift: Begriffe wie Anzeige oder Sponsored stehen häufig an der Stelle, an der sonst die Rubrik steht.
  • Abweichende Gestaltung: eine andere Schrift, ein farbiger Hintergrund oder ein Rahmen.
  • Fehlender Autorenname: statt einer Journalistin steht dort der Name eines Unternehmens oder ein Content-Team.
  • Eigene Adresse: Manche bezahlten Inhalte liegen in einem eigenen Unterverzeichnis oder auf einer Subdomain.
  • Inhalt: Ein Produkt oder eine Marke wird ausschließlich positiv dargestellt, Kritik und Alternativen fehlen, am Ende steht ein Link zum Kauf.

Seriöse Redaktionen trennen ihre eigenen Texte auch organisatorisch von Werbung. Bezahlte Inhalte werden oft von einer eigenen Abteilung erstellt, nicht von der Redaktion. Wie du die Seriosität einer Website insgesamt einschätzt, erklärt der Artikel Seriöse Websites erkennen.

Ein ausgedachtes Beispiel

Stell dir vor, auf einer Nachrichtenseite erscheint zwischen zwei Artikeln ein Text mit der Überschrift „Warum immer mehr Familien beim Heizen auf diese Lösung setzen“. Er ist im selben Layout gestaltet wie die übrigen Artikel, hat ein großes Foto und einen Einstieg mit einer Familie, die angeblich viel Geld spart. Erst im dritten Absatz fällt ein Markenname, am Ende steht ein Link „Jetzt Angebot sichern“. Über der Überschrift steht klein und grau das Wort „Promotion“.

Das Beispiel ist ausgedacht, zeigt aber typische Muster: eine Überschrift, die Neugier weckt, ohne den Absender zu nennen, eine Geschichte statt nachprüfbarer Fakten, ein einziges Produkt ohne Vergleich und eine Kennzeichnung, die leicht zu übersehen ist. Ob eine solche Kennzeichnung rechtlich ausreicht, hängt vom Einzelfall ab. Für dich als Leser ist entscheidend, dass du den Text als Werbung einordnest und Behauptungen zu Kosten und Ersparnis nicht ungeprüft übernimmst.

Werbung in sozialen Netzwerken

Bei Influencern verschwimmen Empfehlung und Werbung besonders leicht, weil die Posts persönlich wirken. Die großen Plattformen bieten eigene Werbekennzeichnungen an, etwa einen Hinweis auf eine bezahlte Partnerschaft über dem Beitrag. Zusätzlich verwenden viele Creator Hinweise wie Werbung oder Anzeige am Anfang des Textes oder eingeblendet im Video.

Kennzeichnungspflichtig ist ein Beitrag, wenn die Person eine Gegenleistung erhält, also Geld, kostenlose Produkte, Reisen oder eine Provision. Wer ein selbst gekauftes Produkt ohne jede Gegenleistung zeigt, muss nach der aktuellen Rechtslage nicht automatisch kennzeichnen. Gerichte haben sich mit diesen Fragen in den vergangenen Jahren mehrfach befasst, und die Landesmedienanstalten geben Leitfäden zur Kennzeichnung heraus.

  1. Steht am Anfang oder über dem Inhalt ein Hinweis wie Anzeige, Werbung oder bezahlte Partnerschaft?
  2. Ist ein Unternehmen als Absender oder Partner genannt?
  3. Werden Rabattcodes, Kauflinks oder Provisionslinks genannt?
  4. Fehlen Kritik, Nachteile und Alternativen vollständig?
  5. Unterscheidet sich die Gestaltung von den übrigen Inhalten der Seite?
  6. Würdest du den Inhalt anders bewerten, wenn du wüsstest, dass er bezahlt ist?

Warum das für deine Meinungsbildung wichtig ist

Werbung ist nicht verwerflich, sie finanziert viele Medien. Problematisch ist nur, wenn du nicht erkennst, dass ein Inhalt Werbung ist. Dann überträgst du das Vertrauen, das du einer Redaktion entgegenbringst, auf eine Botschaft, die ein Unternehmen bezahlt hat. Das gilt besonders bei Themen wie Gesundheit, Geld oder Ernährung, wo einseitige Informationen echte Folgen haben können.

Die Trennung von Werbung und Redaktion ist deshalb einer der Grundsätze im Pressekodex. Entdeckst du in einer Zeitung oder auf deren Website einen Inhalt, der dir als versteckte Werbung erscheint, kannst du ihn beim Deutschen Presserat melden. Bei Rundfunkprogrammen und vielen Online-Angeboten sind die Landesmedienanstalten zuständig, bei Wettbewerbsverstößen können sich auch Verbraucherzentralen einschalten.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Ist Native Advertising erlaubt?

Ja, wenn die Werbung klar als solche erkennbar ist. Native Advertising ist eine Werbeform, keine Täuschung an sich. Unzulässig wird es, wenn bezahlte Inhalte so gestaltet werden, dass Leserinnen und Leser sie für unabhängige redaktionelle Beiträge halten.

Reicht der Hinweis Sponsored als Kennzeichnung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, ob ein durchschnittlicher Leser den werblichen Charakter sofort erkennt. Deutsche Begriffe wie Anzeige oder Werbung gelten als besonders eindeutig. Englische Begriffe oder Formulierungen wie präsentiert von können weniger klar sein, gerade wenn sie klein oder blass gesetzt sind.

Müssen Influencer jeden Produkt-Post als Werbung kennzeichnen?

Kennzeichnen müssen sie Beiträge, für die sie eine Gegenleistung erhalten, etwa Geld, kostenlose Produkte oder Provisionen. Ohne Gegenleistung ist nach der aktuellen Rechtslage nicht jeder Post mit Markenbezug automatisch Werbung. Im Zweifel ist eine Kennzeichnung der sicherere Weg.

Wo kann ich mich über Schleichwerbung beschweren?

Bei Zeitungen, Zeitschriften und deren Online-Angeboten beim Deutschen Presserat, bei Rundfunk und vielen Online-Angeboten bei den Landesmedienanstalten. Wettbewerbsverstöße können außerdem von Verbraucherzentralen oder Wettbewerbsverbänden verfolgt werden.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion acmedias.org. Fehler gefunden?Schreib uns.