Medienkritik und Presserecht

Der Pressekodex: Die 16 Ziffern einfach erklärt

Wahrhaftigkeit, Sorgfalt, Schutz der Persönlichkeit: Der Pressekodex legt fest, woran sich Zeitungen, Zeitschriften und ihre Online-Angebote halten sollen. Alle 16 Ziffern in eigenen Worten erklärt.

Der Pressekodex ist das ethische Regelwerk der deutschen Presse. Er wird vom Deutschen Presserat herausgegeben, umfasst 16 Ziffern und gilt für Zeitungen, Zeitschriften und ihre journalistischen Online-Angebote. Die Ziffern beschreiben Grundsätze wie Wahrhaftigkeit, Sorgfalt, Trennung von Werbung und Redaktion und den Schutz von Persönlichkeit und Ehre. Ein Gesetz ist der Kodex nicht, sondern eine freiwillige Selbstverpflichtung, deren Einhaltung der Presserat überprüft.

Dieser Artikel gehört zum Ratgeber Medienkritik, Presserecht und Gegendarstellung. Er erklärt jede der 16 Ziffern in eigenen Worten. Den verbindlichen Wortlaut mit allen Richtlinien veröffentlicht der Deutsche Presserat.

Wer den Pressekodex herausgibt und für wen er gilt

Der Deutsche Presserat wurde 1956 gegründet. Getragen wird er von Verbänden der Verleger und der Journalistinnen und Journalisten. Er hat den Pressekodex in den 1970er-Jahren erstmals vorgelegt und seitdem mehrfach überarbeitet.

Der Kodex gilt für:

  • gedruckte Zeitungen und Zeitschriften,
  • deren journalistisch-redaktionelle Online-Angebote,
  • weitere Online-Angebote, die sich der Selbstkontrolle durch den Presserat angeschlossen haben.

Nicht zuständig ist der Presserat für Fernsehen und Radio. Dort übernehmen Rundfunkräte und Landesmedienanstalten die Aufsicht. Auch Inhalte, die Leserinnen und Leser selbst verfassen, etwa Kommentare unter Artikeln, fallen grundsätzlich nicht darunter, solange die Redaktion sie nicht als eigene Inhalte übernimmt.

Die 16 Ziffern im Überblick

Ziffer Thema Kern in einem Satz
1 Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde Die Presse informiert wahrhaftig und achtet die Würde des Menschen.
2 Sorgfalt Informationen werden vor der Veröffentlichung sorgfältig geprüft.
3 Richtigstellung Falsche Meldungen werden von sich aus richtiggestellt.
4 Grenzen der Recherche Bei der Recherche werden keine unlauteren Methoden angewandt.
5 Berufsgeheimnis Informantinnen und Informanten werden geschützt.
6 Trennung von Tätigkeiten Journalisten vermeiden Rollen, die ihre Glaubwürdigkeit gefährden.
7 Trennung von Werbung und Redaktion Redaktionelle Inhalte werden nicht von Werbeinteressen beeinflusst.
8 Schutz der Persönlichkeit Privatleben und persönliche Daten werden respektiert.
9 Schutz der Ehre Niemand wird durch unangemessene Darstellung in seiner Ehre verletzt.
10 Religion, Weltanschauung, Sitte Religiöse und weltanschauliche Überzeugungen werden nicht geschmäht.
11 Sensationsberichterstattung, Jugendschutz Keine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Leid.
12 Diskriminierungen Niemand wird wegen seiner Zugehörigkeit zu einer Gruppe diskriminiert.
13 Unschuldsvermutung Bis zu einem Urteil gilt jeder als unschuldig.
14 Medizin-Berichterstattung Keine unbegründeten Hoffnungen oder Ängste bei Gesundheitsthemen.
15 Vergünstigungen Journalisten nehmen keine Vorteile an, die ihre Unabhängigkeit gefährden.
16 Rügenveröffentlichung Öffentliche Rügen des Presserats werden veröffentlicht.

Die Ziffern einzeln erklärt

Ziffer 1: Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde

Die erste Ziffer ist das Fundament. Die Presse soll die Wahrheit achten, die Öffentlichkeit wahrhaftig unterrichten und die Würde des Menschen respektieren. Daraus leiten sich viele der folgenden Ziffern ab.

Ziffer 2: Sorgfalt

Bevor etwas veröffentlicht wird, muss es mit der gebotenen Sorgfalt geprüft werden. Dazu gehört, Informationen nicht zu verfälschen, Vermutungen als solche zu kennzeichnen und Symbolfotos erkennbar zu machen. Die Richtlinien behandeln auch Umfrageergebnisse und Vorabberichte.

Ziffer 3: Richtigstellung

Stellt sich eine veröffentlichte Nachricht als falsch heraus, soll das Medium sie von sich aus in angemessener Weise richtigstellen. Das gilt auch für Online-Archive. Eine Richtigstellung nach dem Pressekodex ist etwas anderes als eine rechtlich erzwungene Gegendarstellung.

Ziffer 4: Grenzen der Recherche

Journalisten sollen bei der Recherche keine unlauteren Methoden anwenden, etwa sich als jemand anderes ausgeben. Verdeckte Recherche kann im Einzelfall gerechtfertigt sein, wenn Informationen von besonderem öffentlichem Interesse auf anderem Weg nicht zu bekommen sind.

Ziffer 5: Berufsgeheimnis

Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis und schützt ihre Informanten. Wer Vertraulichkeit zugesagt bekommt, darf sich darauf verlassen. Dieser Schutz ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Missstände überhaupt bekannt werden.

Ziffer 6: Trennung von Tätigkeiten

Wer journalistisch arbeitet und zugleich etwa für eine Behörde, ein Unternehmen oder eine Partei tätig ist, soll diese Rollen strikt trennen. Interessenkonflikte gefährden die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung.

Ziffer 7: Trennung von Werbung und Redaktion

Redaktionelle Inhalte dürfen nicht durch Interessen Dritter oder durch wirtschaftliche Interessen des Verlags beeinflusst werden. Bezahlte Veröffentlichungen müssen als Werbung erkennbar sein. Mehr zu diesem Thema findest du im Artikel Native Advertising und Schleichwerbung erkennen.

Ziffer 8: Schutz der Persönlichkeit

Die Presse achtet das Privatleben und die informationelle Selbstbestimmung. Ist das Verhalten einer Person von öffentlichem Interesse, kann darüber berichtet werden. Bei der Nennung von Namen und Fotos, etwa bei Opfern und Tatverdächtigen, ist sorgfältig abzuwägen. Zu dieser Ziffer gibt es besonders viele Richtlinien.

Ziffer 9: Schutz der Ehre

Menschen dürfen nicht durch unangemessene Darstellungen in Wort und Bild in ihrer Ehre verletzt werden. Kritik ist erlaubt, Herabwürdigung ohne sachlichen Anlass nicht.

Ziffer 10: Religion, Weltanschauung, Sitte

Die Presse soll religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen nicht schmähen. Kritische Auseinandersetzung mit Religion bleibt möglich. Es geht um die Art der Darstellung.

Ziffer 11: Sensationsberichterstattung, Jugendschutz

Gewalt, Brutalität und Leid sollen nicht unangemessen sensationell dargestellt werden. Die Richtlinien behandeln unter anderem Unglücksfälle, Katastrophen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Ziffer 12: Diskriminierungen

Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden. Eine Richtlinie regelt, wann bei Berichten über Straftaten die Zugehörigkeit von Verdächtigen oder Tätern zu einer Gruppe erwähnt werden soll. Maßstab ist ein begründetes öffentliches Interesse.

Ziffer 13: Unschuldsvermutung

Berichte über Ermittlungen und Gerichtsverfahren sollen frei von Vorurteilen sein. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Auch die Sprache muss das berücksichtigen, etwa durch Begriffe wie „Tatverdächtiger“ statt „Täter“.

Ziffer 14: Medizin-Berichterstattung

Bei Berichten über Medizin soll keine unangemessen sensationelle Darstellung erfolgen, die unbegründete Hoffnungen oder Befürchtungen weckt. Forschungsergebnisse in frühem Stadium dürfen nicht als abgeschlossen dargestellt werden.

Ziffer 15: Vergünstigungen

Journalisten sollen keine Einladungen, Geschenke oder anderen Vorteile annehmen, die ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen könnten. Wer sich bestechen lässt, verletzt das Ansehen und die Unabhängigkeit der Presse.

Ziffer 16: Rügenveröffentlichung

Spricht der Presserat eine öffentliche Rüge aus, sollen die betroffenen Medien sie veröffentlichen, bei Online-Angeboten mit dem jeweiligen Beitrag verknüpft. Die Rüge ist die schärfste Maßnahme, die der Presserat verhängen kann. In besonderen Fällen, etwa zum Schutz Betroffener, kann der Presserat eine Rüge auch nicht öffentlich aussprechen. Dann entfällt die Pflicht zur Veröffentlichung.

Was bei einem Verstoß passiert

Jede Person kann sich kostenlos beim Presserat über einen Artikel beschweren. Beschwerdeausschüsse prüfen, ob ein Verstoß gegen den Kodex vorliegt. Mögliche Ergebnisse sind:

  • Beschwerde unbegründet: Kein Verstoß.
  • Hinweis: Ein leichter Verstoß, der dem Medium mitgeteilt wird.
  • Missbilligung: Ein deutlicher Verstoß.
  • Rüge: Ein schwerer Verstoß, in der Regel öffentlich und zur Veröffentlichung bestimmt.

Wie du eine Beschwerde einreichst, beschreibt der Artikel Beschwerde beim Deutschen Presserat einreichen.

Der Pressekodex ersetzt keine Rechtsansprüche. Wer durch einen Artikel in seinen Rechten verletzt ist, kann unabhängig vom Presserat etwa eine Gegendarstellung verlangen oder zivilrechtlich vorgehen. Die Selbstkontrolle und der Rechtsweg stehen nebeneinander.

Den Pressekodex beim Lesen nutzen

Der Kodex ist auch ein nützlicher Maßstab für dich als Leserin oder Leser. Er beschreibt, was du von seriösem Journalismus erwarten kannst.

  1. Werden Vermutungen als Vermutungen gekennzeichnet und Symbolbilder als solche erkennbar gemacht?
  2. Wird ein Fehler offen korrigiert, statt stillschweigend geändert?
  3. Sind bezahlte Inhalte klar von redaktionellen getrennt?
  4. Wird bei Tatverdächtigen die Unschuldsvermutung beachtet?
  5. Werden Opfer und Angehörige respektvoll dargestellt?
  6. Weckt ein Gesundheitsbericht Hoffnungen, die die Studienlage nicht trägt?

Wer diese Fragen im Kopf hat, erkennt schneller, ob ein Medium seine eigenen Standards ernst nimmt. Wie journalistische Arbeit insgesamt funktioniert, erklärt der Ratgeber Wie Nachrichten entstehen.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Ist der Pressekodex ein Gesetz?

Nein. Der Pressekodex ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Presse. Er ergänzt die gesetzlichen Regeln, etwa aus den Landespressegesetzen, dem Strafrecht und dem Persönlichkeitsrecht, geht aber in vielen Punkten über sie hinaus. Verstöße werden vom Presserat beurteilt, nicht von Gerichten.

Gilt der Pressekodex auch für Fernsehen und Radio?

Nein. Der Presserat ist für Zeitungen, Zeitschriften und deren journalistisch-redaktionelle Online-Angebote zuständig. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es eigene Aufsichtsgremien, für private Sender die Landesmedienanstalten.

Was ist der Unterschied zwischen Ziffern und Richtlinien?

Die 16 Ziffern formulieren die Grundsätze. Die Richtlinien darunter erläutern, wie diese Grundsätze in typischen Situationen anzuwenden sind, etwa bei der Berichterstattung über Straftaten, Unglücksfälle oder Umfragen. Der Presserat passt die Richtlinien von Zeit zu Zeit an.

Was passiert, wenn eine Zeitung gegen den Pressekodex verstößt?

Jeder kann sich beim Presserat beschweren. Stellt ein Beschwerdeausschuss einen Verstoß fest, kann er einen Hinweis, eine Missbilligung oder als schärfste Maßnahme eine Rüge aussprechen. Öffentliche Rügen sollen die betroffenen Medien selbst veröffentlichen. Geldstrafen gibt es nicht.

Zuletzt überarbeitet am 27. Oktober 2026 von der Redaktion acmedias.org. Fehler gefunden?Schreib uns.