Bereich Verstehen

Medienkritik, Presserecht und Gegendarstellung

Auch seriöse Medien machen Fehler. Wie du sie erkennst, sachlich kritisierst und welche Wege es gibt, wenn du selbst von einer falschen Berichterstattung betroffen bist: vom Leserbrief über den Presserat bis zur Gegendarstellung.

Medienkritik hat einen schlechten Ruf, seit sie häufig pauschal geäußert wird. Dabei ist sachliche Kritik ein wichtiger Teil einer funktionierenden Öffentlichkeit: Medien kontrollieren Politik und Wirtschaft, und Leserinnen, Zuschauer und Betroffene kontrollieren die Medien. Dieser Ratgeber zeigt, welche Fehler in der Berichterstattung typisch sind, wie du sie begründet ansprichst und welche formalen Wege es gibt, vom Leserbrief über die Beschwerde beim Presserat bis zur Gegendarstellung.

Typische Fehler in der Berichterstattung

Nicht jeder Bericht, der einem nicht gefällt, ist fehlerhaft. Konstruktive Medienkritik unterscheidet zwischen Geschmack und handwerklichen Mängeln. Häufige Mängel sind:

  • Faktenfehler: falsche Zahlen, Namen, Daten oder Orte.
  • Fehlender Kontext: Eine Zahl stimmt, aber der Vergleichswert fehlt, oder ein Ereignis wird ohne Vorgeschichte dargestellt.
  • Verkürzte Zitate: Aussagen werden so gekürzt, dass sich ihr Sinn verändert.
  • Unausgewogene Auswahl: Nur eine Seite kommt zu Wort, Betroffene erhalten keine Gelegenheit zur Stellungnahme.
  • Irreführende Überschriften und Bilder: Die Schlagzeile verspricht mehr, als der Text belegt, oder ein Symbolfoto erweckt einen falschen Eindruck.
  • Vermischung von Nachricht und Meinung: Wertungen tauchen in einem Text auf, der als neutraler Bericht daherkommt.
  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten: Namen, Fotos oder Details von Betroffenen werden ohne Not veröffentlicht.

Wichtig ist auch die Gegenprobe: Kritisierst du einen Bericht, weil er handwerklich schlecht ist, oder weil er deiner Überzeugung widerspricht? Ehrliche Medienkritik prüft beides.

Der erste Schritt: die Redaktion ansprechen

Die meisten Fehler lassen sich am einfachsten direkt klären. Viele Medien haben eine Kontaktadresse für Korrekturen, eine Leserbriefredaktion oder Ombudsstellen. Eine sachliche Nachricht mit genauer Angabe, welcher Satz falsch ist und welche Quelle das belegt, hat gute Chancen, berücksichtigt zu werden. Seriöse Redaktionen korrigieren Fehler und weisen darauf hin, etwa mit einem Korrekturvermerk am Ende des Textes.

Pressekodex und Deutscher Presserat

Der Deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der gedruckten Presse und ihrer journalistischen Online-Angebote in Deutschland. Er wurde 1956 von Verleger- und Journalistenverbänden gegründet und hat den Pressekodex aufgestellt. Dieser enthält in 16 Ziffern Regeln zu Wahrhaftigkeit und Sorgfalt, zur Richtigstellung von Fehlern, zur Trennung von Werbung und Redaktion, zum Schutz der Persönlichkeit, zur Unschuldsvermutung, zur Diskriminierung und weiteren Fragen.

Beschweren kann sich jede Person, kostenlos und ohne selbst betroffen zu sein. Ein Ausschuss prüft dann, ob ein Verstoß gegen den Pressekodex vorliegt. Mögliche Maßnahmen sind ein Hinweis, eine Missbilligung oder eine Rüge. Öffentliche Rügen sollen die betroffenen Medien selbst veröffentlichen. Der Presserat ist kein Gericht: Er kann weder Geldstrafen verhängen noch Veröffentlichungen untersagen.

Für Fernsehen und Radio ist der Presserat nicht zuständig. Bei öffentlich-rechtlichen Sendern gibt es Programmbeschwerden an die Aufsichtsgremien, bei privaten Sendern sind die Landesmedienanstalten der richtige Ansprechpartner.

Rechte gegenüber Medien: Gegendarstellung, Richtigstellung, Widerruf

Wer selbst Gegenstand eines Berichts ist, hat rechtliche Möglichkeiten. Sie unterscheiden sich in Voraussetzungen und Wirkung:

Instrument Worum es geht Voraussetzung
Gegendarstellung Die eigene Sicht wird im selben Medium veröffentlicht Betroffenheit durch eine Tatsachenbehauptung, Form und Fristen der Landespressegesetze
Richtigstellung Das Medium stellt selbst klar, dass eine Behauptung falsch war Unwahrheit der Behauptung muss feststehen
Widerruf Das Medium nimmt eine Behauptung ausdrücklich zurück Unwahrheit erwiesen, fortwirkende Beeinträchtigung
Unterlassung Die Behauptung darf nicht wiederholt werden Rechtswidrige Äußerung, Wiederholungsgefahr

Die Gegendarstellung ist in den Pressegesetzen der Bundesländer geregelt, für Rundfunk und Online-Medien gibt es vergleichbare Regeln in den Staatsverträgen der Länder. Sie bezieht sich nur auf Tatsachen, nicht auf Meinungen, und muss zügig verlangt werden. Ihr Vorteil: Es muss nicht bewiesen werden, dass die ursprüngliche Behauptung falsch war. Richtigstellung, Widerruf und Unterlassung sind dagegen zivilrechtliche Ansprüche, die oft gerichtlich durchgesetzt werden und bei denen die Unwahrheit oder Rechtswidrigkeit eine zentrale Rolle spielt.

Wie genau Fristen, Formvorschriften und Abdruckbedingungen aussehen, hängt vom jeweiligen Landesgesetz und vom Medium ab. Wer ernsthaft betroffen ist, sollte sich anwaltlich beraten lassen.

  1. Handelt es sich um eine falsche Tatsache oder um eine Meinung, die mir nicht gefällt?
  2. Kann ich genau benennen, welcher Satz falsch ist, und habe ich einen Beleg?
  3. Habe ich die Redaktion bereits direkt angesprochen?
  4. Geht es um Presse oder Online-Presse (Presserat) oder um Rundfunk (Rundfunkgremien, Landesmedienanstalten)?
  5. Bin ich selbst betroffen und brauche ich eine rechtliche Klärung?

Pressefreiheit als Grundlage

Medienkritik setzt freie Medien voraus. In Deutschland ist die Pressefreiheit durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Wie es international um sie steht, untersucht unter anderem die Organisation Reporter ohne Grenzen, die jährlich eine Rangliste der Pressefreiheit veröffentlicht. Sie bewertet Länder anhand von Kriterien wie politischem und wirtschaftlichem Druck, rechtlichem Rahmen und Sicherheit von Medienschaffenden.

Medienkritik als Haltung

Gute Medienkritik ist genau, begründet und fair. Sie nennt den konkreten Fehler, belegt ihn und unterscheidet zwischen Versehen und System. Pauschale Urteile über „die Medien“ helfen niemandem und spielen oft jenen in die Hände, die Vertrauen in unabhängige Berichterstattung gezielt untergraben wollen. Wie Redaktionen arbeiten und warum Fehler passieren, erklärt der Ratgeber Wie Nachrichten entstehen. Wie du Falschinformation von Fehlern seriöser Medien unterscheidest, liest du unter Desinformation erkennen.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Wer darf sich beim Deutschen Presserat beschweren?

Jede Person, auch wenn sie von dem Bericht nicht selbst betroffen ist. Die Beschwerde ist kostenlos und kann schriftlich oder über ein Online-Formular eingereicht werden. Der Presserat ist für Zeitungen, Zeitschriften und deren journalistische Online-Angebote zuständig, nicht für Fernsehen und Radio.

Was kann der Presserat bewirken?

Er kann einen Hinweis aussprechen, eine Missbilligung oder eine Rüge. Öffentliche Rügen sollen die betroffenen Medien nach dem Pressekodex selbst abdrucken. Der Presserat kann aber keine Bußgelder verhängen und keine Veröffentlichung verbieten. Er setzt auf freiwillige Selbstkontrolle der Branche.

Muss eine Gegendarstellung wahr sein?

Die Redaktion muss eine Gegendarstellung grundsätzlich auch dann abdrucken, wenn nicht feststeht, wer recht hat. Sie gibt die Sicht der betroffenen Person wieder. Allerdings darf sie keinen offensichtlich unwahren Inhalt haben, muss sich auf Tatsachen beziehen und an formale Vorgaben halten.

Wohin wende ich mich bei Kritik an Fernseh- oder Radiobeiträgen?

Für öffentlich-rechtliche Sender gibt es Programmbeschwerden, über die Gremien wie die Rundfunkräte entscheiden. Für private Sender sind die Landesmedienanstalten zuständig. Der Deutsche Presserat ist für Rundfunk nicht zuständig, wohl aber für die journalistischen Online-Angebote von Verlagen.

Zuletzt überarbeitet am 27. Oktober 2026 von der Redaktion acmedias.org. Fehler gefunden?Schreib uns.