Medienkritik und Presserecht

Beschwerde beim Deutschen Presserat einreichen: so geht's

Ein Bericht verletzt aus deiner Sicht journalistische Regeln? Beim Deutschen Presserat kann sich jede Person kostenlos beschweren. So bereitest du die Beschwerde vor, so läuft das Verfahren und das kann am Ende herauskommen.

Eine Beschwerde beim Deutschen Presserat ist der formale Weg, wenn ein Zeitungs- oder Zeitschriftenbeitrag aus deiner Sicht gegen journalistische Grundsätze verstößt. Jede Person darf sich beschweren, das Verfahren ist kostenlos, und du kannst es online in wenigen Minuten anstoßen. Entscheidend für den Erfolg ist nicht die Empörung, sondern eine genaue Begründung, die sich auf den Pressekodex bezieht.

Dieser Artikel gehört zum Ratgeber Medienkritik, Presserecht und Gegendarstellung. Er zeigt Schritt für Schritt, wie du eine Beschwerde vorbereitest, wie das Verfahren abläuft und was du realistisch erwarten kannst.

Ist der Presserat überhaupt zuständig?

Bevor du schreibst, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Zuständigkeit. Der Deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Presse. Er prüft Beiträge in:

  • Zeitungen und Zeitschriften, gedruckt oder als E-Paper,
  • journalistischen Online-Angeboten von Verlagen, also etwa den Nachrichtenseiten von Tageszeitungen und Magazinen,
  • reinen Online-Medien, sofern sie sich dem Pressekodex angeschlossen haben.

Nicht zuständig ist er für Fernsehen und Radio. Bei öffentlich-rechtlichen Sendern richtest du eine Programmbeschwerde an den jeweiligen Sender, über die dann dessen Aufsichtsgremium entscheidet. Bei privaten Sendern sind die Landesmedienanstalten zuständig. Auch Werbeanzeigen, private Blogs ohne Selbstverpflichtung oder Beiträge in sozialen Netzwerken von Privatpersonen fallen nicht in seinen Bereich.

Du willst dich beschweren über Richtige Stelle
Artikel in Zeitung, Zeitschrift oder deren Website Deutscher Presserat
Beitrag im öffentlich-rechtlichen Fernsehen oder Radio Programmbeschwerde beim Sender, Entscheidung durch das Aufsichtsgremium
Beitrag eines privaten Fernseh- oder Radiosenders zuständige Landesmedienanstalt
Werbung in einem Medium je nach Fall Deutscher Werberat oder Wettbewerbsrecht
Falsche Tatsache über dich persönlich zusätzlich Gegendarstellung oder zivilrechtliche Ansprüche prüfen

Was du vorher klären solltest

Ist es ein Verstoß oder eine Meinungsfrage?

Der Presserat prüft, ob ein Beitrag gegen den Pressekodex verstößt. Das sind berufsethische Regeln, etwa zu Wahrhaftigkeit und Sorgfalt, zur Korrektur von Fehlern, zur Trennung von Werbung und Redaktion, zum Schutz der Persönlichkeit, zur Unschuldsvermutung oder zur Diskriminierung. Dass dir ein Kommentar politisch nicht gefällt oder ein Thema aus deiner Sicht zu groß oder zu klein behandelt wurde, ist dagegen kein Verstoß. Meinungsbeiträge dürfen zuspitzen. Was die einzelnen Regeln bedeuten, erklärt der Artikel Der Pressekodex: Die 16 Ziffern einfach erklärt.

Hast du die Redaktion schon angesprochen?

Für eine Beschwerde ist das keine Voraussetzung. Ein offensichtlicher Fehler, etwa ein falscher Name oder eine verdrehte Zahl, lässt sich aber oft schneller direkt mit der Redaktion klären. Viele Medien haben dafür eine Korrekturadresse oder eine Leserbriefredaktion. Wird der Fehler korrigiert, kann das später auch im Verfahren eine Rolle spielen.

Bist du selbst betroffen?

Wenn eine falsche Tatsachenbehauptung über dich verbreitet wurde, hilft dir eine Presseratsentscheidung nur begrenzt. Sie ist eine berufsethische Bewertung, keine rechtliche Durchsetzung. Für eine Veröffentlichung deiner Sicht oder eine Korrektur gibt es eigene Wege, die im Artikel Gegendarstellung, Richtigstellung, Widerruf beschrieben sind. Beide Wege lassen sich grundsätzlich kombinieren.

Schritt für Schritt: die Beschwerde einreichen

  1. Sichere den Beitrag: Link, Screenshot oder Kopie der Seite, mit Datum und Ausgabe.
  2. Notiere Medium, Erscheinungsdatum, Überschrift und bei Print die Seite.
  3. Markiere die Passagen, um die es dir geht, möglichst wörtlich.
  4. Begründe in wenigen Sätzen, warum diese Passagen gegen journalistische Regeln verstoßen.
  5. Nenne, wenn möglich, die passende Ziffer des Pressekodex. Pflicht ist das nicht.
  6. Gib deinen Namen und eine Kontaktadresse an.
  7. Reiche die Beschwerde über das Online-Formular, per E-Mail oder per Post ein.

Die Begründung: konkret statt pauschal

Eine gute Beschwerde ist kurz und präzise. Statt „Der Artikel ist tendenziös“ schreibst du etwa: „Im dritten Absatz wird behauptet, die Schule sei geschlossen worden. Laut Mitteilung der Stadt vom selben Tag ist sie geöffnet. Die Redaktion hat dies trotz Hinweis nicht korrigiert.“ Das Beispiel ist ausgedacht, zeigt aber das Prinzip: Welcher Satz, was ist falsch, welcher Beleg zeigt das.

Je genauer du arbeitest, desto leichter kann der Presserat den Fall prüfen. Ein Bezug auf den Pressekodex hilft, etwa Ziffer 2 bei mangelnder Sorgfalt, Ziffer 3 bei fehlender Richtigstellung, Ziffer 7 bei Schleichwerbung oder Ziffer 8 beim Schutz der Persönlichkeit.

Fristen beachten

Reiche deine Beschwerde zeitnah ein. Die Beschwerdeordnung des Presserats sieht vor, dass Beschwerden in der Regel innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung eingehen müssen. Ältere Beiträge werden meist nicht mehr behandelt. Die genauen Regeln findest du in der aktuellen Beschwerdeordnung auf der Website des Presserats.

So läuft das Verfahren ab

Phase Was passiert
Eingang Die Geschäftsstelle erfasst die Beschwerde und prüft die Zuständigkeit.
Vorprüfung Offensichtlich unbegründete oder unzulässige Beschwerden können ohne Ausschussverfahren zurückgewiesen werden.
Stellungnahme Die betroffene Redaktion erhält die Beschwerde und kann sich äußern.
Ausschuss Ein Beschwerdeausschuss berät in nicht öffentlicher Sitzung und entscheidet.
Entscheidung Beschwerdeführer und Redaktion werden schriftlich informiert.

Die Beschwerdeausschüsse sind mit Vertreterinnen und Vertretern von Verleger- und Journalistenverbänden besetzt. Das ist der Kern der Selbstkontrolle: Die Branche bewertet ihre eigene Arbeit nach Regeln, die sie sich selbst gegeben hat. Für Fragen des Datenschutzes in Redaktionen gibt es einen eigenen Ausschuss.

Läuft zu demselben Beitrag bereits ein Gerichtsverfahren, kann der Presserat sein Verfahren ruhen lassen, bis das Gericht entschieden hat.

Welche Ergebnisse möglich sind

Am Ende steht eine von mehreren Entscheidungen:

  • unbegründet: Ein Verstoß gegen den Pressekodex liegt nicht vor.
  • begründet, ohne Maßnahme: Es gab einen Verstoß, aber er war geringfügig oder die Redaktion hat ihn bereits selbst korrigiert.
  • Hinweis: die mildeste Maßnahme, eine Art Ermahnung.
  • Missbilligung: deutlicher Tadel des Verstoßes.
  • Rüge: die schärfste Maßnahme. Öffentliche Rügen sollen die betroffenen Medien nach dem Pressekodex selbst veröffentlichen. Zum Schutz Betroffener kann eine Rüge auch nicht öffentlich ausgesprochen werden.

Der Presserat ist kein Gericht. Er kann keine Geldstrafen verhängen, keine Löschung anordnen und keinen Schadensersatz zusprechen. Seine Wirkung beruht darauf, dass sich die Verlage freiwillig zu seinen Regeln bekennen und Rügen in der Branche und öffentlich wahrgenommen werden.

Typische Fehler bei Beschwerden

Viele Beschwerden scheitern nicht an der Sache, sondern an der Form. Häufige Gründe sind:

  • Unklare Fundstelle: Es fehlen Datum, Link oder die konkrete Passage.
  • Falscher Adressat: Die Beschwerde betrifft einen Fernsehbeitrag oder einen privaten Social-Media-Post.
  • Meinung statt Verstoß: Kritisiert wird eine Bewertung, die als Kommentar erkennbar ist.
  • Sammelbeschwerden über „die Medien“: Der Presserat prüft einzelne Beiträge, nicht die Berichterstattung insgesamt.
  • Zu spät: Der Beitrag ist schon lange erschienen.

Wenn sich viele Menschen über denselben Beitrag beschweren, erhöht das nicht automatisch die Chance auf eine Rüge. Entscheidend ist, ob ein Verstoß vorliegt. Inhaltlich zählt die Qualität der Begründung, nicht die Zahl gleichlautender Beschwerden.

Entscheidungen nachlesen

Der Presserat veröffentlicht Entscheidungen in anonymisierter Form in einer Datenbank auf seiner Website und gibt regelmäßig bekannt, welche Rügen ausgesprochen wurden. Ein Blick in frühere Fälle hilft dir einzuschätzen, wie ähnliche Beschwerden bewertet wurden, bevor du selbst eine einreichst. Außerdem bekommst du so ein gutes Gefühl dafür, wo die Grenze zwischen zulässiger Zuspitzung und Verstoß liegt.

Eine Beschwerde ist damit weniger ein Mittel, um einen einzelnen Artikel zu bestrafen, als ein Beitrag zur Qualität im Journalismus. Wer sachlich und genau begründet, hilft Redaktionen, ihre eigenen Regeln ernst zu nehmen. Wie du Medienkritik insgesamt fair und wirksam formulierst, steht im Ratgeber Medienkritik, Presserecht und Gegendarstellung.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Kostet eine Beschwerde beim Presserat etwas?

Nein. Das Verfahren ist für Beschwerdeführer kostenlos. Du brauchst auch keinen Anwalt. Es reicht, den Beitrag genau zu benennen und zu begründen, warum er aus deiner Sicht gegen journalistische Grundsätze verstößt.

Muss ich selbst von dem Bericht betroffen sein?

Nein. Jede Person darf sich beschweren, auch wenn sie in dem Beitrag gar nicht vorkommt. Wer selbst betroffen ist, sollte das in der Beschwerde aber erwähnen, weil manche Fragen, etwa zum Persönlichkeitsschutz, dann besser beurteilt werden können.

Wie lange dauert ein Verfahren beim Presserat?

Das hängt vom Einzelfall ab. Weil die Redaktion Gelegenheit zur Stellungnahme bekommt und die Beschwerdeausschüsse nur zu festen Terminen im Jahr tagen, vergehen zwischen Eingang und Entscheidung oft mehrere Wochen bis Monate.

Kann der Presserat einen Artikel löschen lassen?

Nein. Der Presserat ist ein Organ der freiwilligen Selbstkontrolle, kein Gericht. Er kann keine Löschung anordnen, keine Bußgelder verhängen und keinen Schadensersatz zusprechen. Wer das erreichen will, muss den Rechtsweg gehen.

Zuletzt überarbeitet am 27. Oktober 2026 von der Redaktion acmedias.org. Fehler gefunden?Schreib uns.