Medienkritik und Presserecht

Gegendarstellung, Richtigstellung, Widerruf: Rechte gegenüber Medien

Ein Medium hat etwas Falsches über dich berichtet? Dann gibt es mehrere rechtliche Wege mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen. Der Überblick zeigt, wann eine Gegendarstellung reicht und wann Richtigstellung, Widerruf oder Unterlassung in Frage kommen.

Wenn ein Medium eine falsche Tatsache über dich verbreitet, hast du mehrere Rechte: die Gegendarstellung, die Richtigstellung, den Widerruf und die Unterlassung. Am schnellsten wirkt meist die Gegendarstellung, weil du nicht beweisen musst, dass der Bericht falsch war. Dafür musst du Form und Fristen genau einhalten. Richtigstellung und Widerruf gibt es dagegen nur, wenn die Unwahrheit feststeht.

Dieser Artikel gehört zum Ratgeber Medienkritik, Presserecht und Gegendarstellung. Er erklärt die vier Instrumente, ihre Voraussetzungen und typische Stolperfallen. Bei einem konkreten Fall ersetzt er keine anwaltliche Beratung, denn die Details hängen vom Bundesland, vom Medium und vom Einzelfall ab.

Die vier Instrumente im Überblick

Instrument Ziel Muss die Unwahrheit feststehen? Rechtsgrundlage
Gegendarstellung deine Sicht erscheint im selben Medium nein Landespressegesetze, Medienstaatsvertrag, Rundfunkrecht der Länder
Richtigstellung das Medium korrigiert selbst ja zivilrechtlicher Anspruch, abgeleitet aus dem BGB
Widerruf das Medium nimmt die Behauptung zurück ja, erwiesen zivilrechtlicher Anspruch, abgeleitet aus dem BGB
Unterlassung die Behauptung darf nicht wiederholt werden Rechtswidrigkeit der Äußerung zivilrechtlicher Anspruch, abgeleitet aus dem BGB

Die Grundregel lautet: Alle vier Rechte betreffen Tatsachenbehauptungen. Gegen Meinungen, Wertungen und Kritik helfen sie nicht, weil eine Meinung nicht wahr oder falsch sein kann. Ob eine Aussage Tatsache oder Meinung ist, ist in der Praxis oft der eigentliche Streitpunkt. „Der Bürgermeister war am Montag nicht im Rathaus“ ist eine Tatsache. „Der Bürgermeister kümmert sich zu wenig um die Stadt“ ist eine Wertung. Beide Sätze sind ausgedachte Beispiele.

Die Gegendarstellung

Gegendarstellung bedeutet: Du schilderst den Sachverhalt aus deiner Sicht, und das Medium muss diesen Text veröffentlichen. Das Prinzip dahinter heißt Waffengleichheit. Leserinnen und Leser, die den ursprünglichen Bericht gesehen haben, sollen auch deine Version erfahren.

Wo sie geregelt ist

Für Zeitungen und Zeitschriften steht der Anspruch in den Landespressegesetzen. Jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz, die Regeln ähneln sich aber stark. Für journalistisch-redaktionelle Online-Angebote, etwa Nachrichtenseiten, enthält der Medienstaatsvertrag eine eigene Vorschrift zur Gegendarstellung. Für Rundfunksender gelten die Rundfunk- und Mediengesetze der Länder beziehungsweise die Gesetze und Staatsverträge der einzelnen Anstalten.

Voraussetzungen

  1. Der Bericht enthält eine Tatsachenbehauptung, keine reine Meinung.
  2. Du bist von dieser Behauptung selbst betroffen, als Person oder als Organisation.
  3. Deine Gegendarstellung beschränkt sich auf Tatsachen und ist nicht offensichtlich unwahr.
  4. Sie ist angemessen lang, in der Regel nicht länger als die beanstandete Passage.
  5. Sie hat keinen strafbaren Inhalt.
  6. Sie ist schriftlich abgefasst und von dir oder deiner gesetzlichen Vertretung unterzeichnet.
  7. Du verlangst sie unverzüglich und innerhalb der gesetzlichen Höchstfrist.

Wichtig ist der letzte Punkt. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern. Viele Landespressegesetze nennen zusätzlich eine Höchstfrist von wenigen Monaten nach der Veröffentlichung. Gerichte verlangen aber oft, dass du deutlich schneller handelst. Wer wochenlang wartet, riskiert, den Anspruch zu verlieren.

Aufbau einer Gegendarstellung

Eine Gegendarstellung ist nüchtern und knapp. Sie nennt den beanstandeten Beitrag mit Datum und Überschrift, gibt die Behauptung wieder und stellt ihr deine Darstellung gegenüber. Ein ausgedachtes Muster:

Gegendarstellung. In der Ausgabe vom 3. März schreiben Sie unter der Überschrift „Verein verliert Sportplatz“, der Verein habe seinen Pachtvertrag gekündigt. Hierzu stelle ich fest: Der Verein hat den Pachtvertrag nicht gekündigt. Der Vertrag läuft bis Ende des kommenden Jahres. Ort, Datum, Name

Formulierungen wie „Das ist eine Lüge“ oder Wertungen über die Redaktion gehören nicht hinein. Sie können dazu führen, dass die Redaktion den Abdruck berechtigt verweigert. Ein Gericht darf eine fehlerhafte Gegendarstellung zudem in der Regel nicht selbst umformulieren, sodass Fehler Zeit kosten.

Wie sie veröffentlicht wird

Erfüllt die Gegendarstellung die Anforderungen, muss das Medium sie in der Regel in der nächsten erreichbaren Ausgabe, im gleichen Teil und in gleicher Aufmachung wie den Ursprungsbericht veröffentlichen, ohne Kürzungen und kostenlos. Online gilt Entsprechendes: Die Gegendarstellung soll so lange und an so gut sichtbarer Stelle stehen, dass sie das Publikum des ursprünglichen Beitrags erreicht. Die Redaktion darf einen kurzen Nachsatz anfügen, der sich auf Tatsachen beschränkt.

Verweigert das Medium den Abdruck, kannst du ihn vor einem Zivilgericht durchsetzen, meist im Eilverfahren. Hier zeigt sich der große Vorteil der Gegendarstellung: Das Gericht prüft nicht, wer in der Sache recht hat, sondern nur, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Richtigstellung und Widerruf

Richtigstellung und Widerruf gehen weiter als die Gegendarstellung. Hier spricht nicht mehr die betroffene Person, sondern das Medium selbst. Es erklärt, dass seine frühere Behauptung falsch war, oder nimmt sie ausdrücklich zurück. Weil das stark in die Pressefreiheit eingreift, sind die Hürden höher:

  • Die Behauptung muss nachweislich unwahr sein. Bloße Zweifel reichen nicht.
  • Die Beeinträchtigung deines Persönlichkeitsrechts muss fortwirken, die falsche Behauptung muss also noch Schaden anrichten.
  • Die Korrektur muss geeignet und angemessen sein, um diese Beeinträchtigung zu beseitigen.

Rechtlich werden diese Ansprüche aus allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Schutz vor Rechtsverletzungen abgeleitet. Sie werden im Streitfall in einem regulären Gerichtsverfahren durchgesetzt, das deutlich länger dauern kann als ein Verfahren zur Gegendarstellung.

Ist die Unwahrheit nicht vollständig bewiesen, aber auch die Wahrheit nicht belegt, kommen abgeschwächte Formen in Betracht, etwa die Erklärung, dass das Medium eine Behauptung nicht aufrechterhält. Welche Form passt, entscheidet sich im Einzelfall.

Unterlassung

Mit einem Unterlassungsanspruch erreichst du, dass eine rechtswidrige Äußerung nicht wiederholt wird. Voraussetzung ist eine Rechtsverletzung, etwa eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine unzulässige Veröffentlichung aus der Privatsphäre, und die Gefahr, dass sie erneut geschieht. In der Praxis beginnt das oft mit einer Abmahnung und der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wird sie nicht abgegeben, kann ein Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen. Bei Online-Artikeln kann die Unterlassung auch bedeuten, dass eine Passage geändert oder ein Beitrag entfernt werden muss.

Bei schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts kann unter engen Voraussetzungen zusätzlich eine Geldentschädigung in Betracht kommen. Das ist die Ausnahme und hängt stark vom Einzelfall ab.

Was du in der Praxis tun kannst

Situation Sinnvoller erster Schritt
kleiner Fehler, etwa falsches Datum Redaktion um Korrektur bitten
falsche Tatsache über dich, Redaktion reagiert nicht Gegendarstellung prüfen, Fristen beachten
Beitrag verletzt journalistische Regeln, aber nicht dich persönlich Beschwerde beim Presserat
schwere, fortwirkende Rufschädigung anwaltliche Beratung zu Unterlassung, Richtigstellung, Widerruf

Die Wege schließen sich nicht aus. Du kannst etwa eine Gegendarstellung verlangen und parallel eine Beschwerde beim Deutschen Presserat einreichen, wenn der Beitrag zusätzlich gegen journalistische Sorgfaltsregeln verstößt. Welche Regeln das sind, erklärt Der Pressekodex. Die Beschwerde ist kostenlos, ersetzt aber keinen rechtlichen Anspruch.

Bei Online-Artikeln kommt eine Besonderheit hinzu: Ein Beitrag bleibt dauerhaft abrufbar und wird möglicherweise von anderen Seiten übernommen oder in Suchmaschinen angezeigt. Ansprüche richten sich zunächst gegen das Medium, das den Beitrag veröffentlicht hat. Für Übernahmen durch andere Seiten musst du gegebenenfalls gesondert vorgehen.

Sichere in jedem Fall früh Belege: Screenshots mit Datum, die Druckausgabe, eigene Dokumente, die die richtige Darstellung zeigen. Notiere, wann der Beitrag erschienen ist und wann du ihn entdeckt hast. „Unverzüglich“ bemisst sich in der Regel ab deiner Kenntnis, die Höchstfrist der Landespressegesetze dagegen ab der Veröffentlichung. Und bleib im Kontakt mit der Redaktion sachlich. Viele Konflikte lassen sich klären, bevor ein Gericht beteiligt werden muss.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Kann ich eine Gegendarstellung gegen einen Kommentar verlangen?

Nein. Die Gegendarstellung richtet sich nur gegen Tatsachenbehauptungen, also gegen Aussagen, die sich als wahr oder falsch überprüfen lassen. Meinungen, Wertungen und Kritik sind davon nicht erfasst, auch wenn sie dich treffen. Enthält ein Kommentar aber eine falsche Tatsache, kann sich die Gegendarstellung auf diese beziehen.

Wie schnell muss ich eine Gegendarstellung verlangen?

Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Viele Landespressegesetze nennen zusätzlich eine Höchstfrist von wenigen Monaten nach der Veröffentlichung. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch, auch wenn die Höchstfrist noch nicht abgelaufen ist.

Muss die Redaktion meine Gegendarstellung wörtlich abdrucken?

Ja, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, muss sie ohne Kürzungen und Einschübe veröffentlicht werden, in der Regel an gleichwertiger Stelle und kostenlos. Die Redaktion darf allerdings einen kurzen Zusatz anfügen, häufig mit dem Hinweis, dass sie zum Abdruck verpflichtet ist.

Was ist der Unterschied zwischen Richtigstellung und Widerruf?

Bei einer Richtigstellung stellt das Medium klar, dass eine Behauptung falsch oder unvollständig war, oft mit der zutreffenden Darstellung. Beim Widerruf nimmt es die Behauptung ausdrücklich zurück. Beide setzen voraus, dass die Unwahrheit feststeht, und werden im Streitfall gerichtlich durchgesetzt.

Zuletzt überarbeitet am 27. Oktober 2026 von der Redaktion acmedias.org. Fehler gefunden?Schreib uns.