Rundfunkbeitrag: Befreiung und Ermäßigung beantragen
Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht oder ein Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis hat, muss den Rundfunkbeitrag oft nicht oder nur teilweise zahlen. Hier erfährst du, wer Anspruch hat, wie der Antrag funktioniert und welche Fehler du vermeiden solltest.
Vom Rundfunkbeitrag kannst du dich befreien lassen, wenn du bestimmte Sozialleistungen beziehst, etwa Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder BAföG, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst. Mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlst du einen ermäßigten Beitrag. Beides gibt es nur auf Antrag beim Beitragsservice, mit einem Nachweis, und nur für den Zeitraum, den dein Bescheid abdeckt.
Dieser Artikel gehört zum Ratgeber Wie Nachrichten entstehen und ergänzt den Überblick über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er ist eine allgemeine Orientierung. Maßgeblich sind der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und die aktuellen Angaben des Beitragsservice auf rundfunkbeitrag.de.
Das Wichtigste vorab
Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person und nicht pro Gerät. Beitragspflichtig sind volljährige Bewohnerinnen und Bewohner, gezahlt werden muss aber nur einmal pro Wohnung. Die aktuelle Höhe des Beitrags steht auf der Website des Beitragsservice. Sie wird von den Ländern per Staatsvertrag festgelegt und kann sich ändern, deshalb nennen wir hier bewusst keinen Betrag.
Eine Befreiung kommt nie automatisch. Auch wenn das Jobcenter oder Sozialamt deine Daten kennt, musst du den Antrag selbst beim Beitragsservice stellen. Ohne Antrag bleibt der Beitrag fällig, und es können sich Rückstände bilden.
Wer sich befreien lassen kann
Eine vollständige Befreiung ist vor allem für Menschen vorgesehen, die bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen. Dazu gehören insbesondere:
| Leistung | Hinweis |
|---|---|
| Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) | Nachweis über den Bewilligungsbescheid |
| Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe, SGB XII) | auch bei Leistungen in Einrichtungen |
| Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) | für Rentnerinnen und Rentner mit ergänzender Leistung |
| Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz | Bescheid der zuständigen Behörde |
| BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld | nur, wenn du nicht bei den Eltern wohnst |
| Blindenhilfe, Hilfe zur Pflege und bestimmte weitere Leistungen | Details beim Beitragsservice |
Ebenfalls befreit werden können taubblinde Menschen. Die genaue und vollständige Liste steht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und auf rundfunkbeitrag.de. Wichtig: Arbeitslosengeld I, Wohngeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag allein sind keine Befreiungsgründe.
Ermäßigung mit Merkzeichen RF
Wer im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF hat, kann eine Ermäßigung beantragen. Der Beitrag sinkt dann auf ein Drittel des regulären Betrags. Das Merkzeichen RF vergibt das Versorgungsamt. Es kommt unter anderem für Menschen mit erheblicher Seh- oder Hörbehinderung in Frage sowie für Menschen, die wegen ihrer Behinderung dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet das Versorgungsamt, nicht der Beitragsservice.
Der besondere Härtefall
Neben den festen Befreiungsgründen kennt der Staatsvertrag den besonderen Härtefall. Er greift etwa, wenn dein Einkommen die Grenze für eine Sozialleistung nur so knapp überschreitet, dass dir nach Zahlung des Rundfunkbeitrags weniger bliebe als bei einem Leistungsbezug. Für einen Härtefallantrag brauchst du in der Regel einen Ablehnungsbescheid der Sozialbehörde, aus dem hervorgeht, um wie viel dein Einkommen über dem Bedarf liegt. Auch andere besondere Lebenslagen können geprüft werden. Ein Anspruch ist aber nicht garantiert, entschieden wird im Einzelfall.
So stellst du den Antrag
- Halte deinen aktuellen Bescheid bereit, etwa vom Jobcenter, Sozialamt, BAföG-Amt oder Versorgungsamt.
- Rufe auf rundfunkbeitrag.de das Formular für Befreiung oder Ermäßigung auf oder fordere es beim Beitragsservice an.
- Gib deine Beitragsnummer an, falls du schon angemeldet bist.
- Füge eine Kopie des Bescheids bei. Welche Form verlangt wird, steht im Formular.
- Sende den Antrag online, per Post oder über die Stelle, die das Formular vorsieht.
- Bewahre eine Kopie von Antrag und Nachweis sowie den Versandnachweis auf.
- Notiere dir das Ende des Bewilligungszeitraums für den Folgeantrag.
Achte darauf, dass der Bescheid den Zeitraum der Leistung, deinen Namen und die bewilligende Stelle zeigt. Sensible Angaben, die für den Antrag nicht nötig sind, etwa Kontoauszüge oder detaillierte Berechnungen, kannst du je nach Vorgabe schwärzen. Gib deine Daten nur auf der offiziellen Website des Beitragsservice ein. Es gibt Seiten, die den Antrag gegen Gebühr „erledigen“ wollen. Das ist nicht nötig, der Antrag selbst ist kostenlos.
Ab wann und wie lange die Befreiung gilt
Die Befreiung oder Ermäßigung gilt grundsätzlich für den Zeitraum, für den deine Leistung bewilligt ist. Endet der Bescheid, endet auch die Befreiung. Dann musst du mit dem neuen Bescheid einen Folgeantrag stellen. Viele Rückstände entstehen genau hier, weil der Folgeantrag vergessen wird.
Wer den Antrag erst später stellt, kann die Befreiung in gewissem Umfang auch rückwirkend erhalten, sofern für den Zeitraum ein gültiger Nachweis vorliegt. Die genauen Grenzen regelt der Staatsvertrag. Verlass dich nicht darauf, sondern stell den Antrag am besten sofort.
Beispiele aus dem Alltag
Die folgenden Fälle sind ausgedacht und vereinfacht. Sie zeigen, wie die Regeln typischerweise wirken, ersetzen aber keine Prüfung durch den Beitragsservice.
- Studentin mit BAföG in einer Wohngemeinschaft: Sie wohnt nicht bei ihren Eltern und kann sich deshalb befreien lassen. Weil der Beitrag pro Wohnung gezahlt wird, kommt es zusätzlich darauf an, wer in der WG angemeldet ist, denn die Befreiung gilt für sie persönlich. Haben ihre Mitbewohner keinen eigenen Befreiungsgrund, bleibt für die Wohnung ein Beitrag fällig, den dann eine andere Person aus der WG übernehmen muss.
- Rentner mit Grundsicherung im Alter: Er stellt den Antrag mit dem Bescheid des Sozialamts und muss nach jedem neuen Bewilligungszeitraum einen Folgeantrag einreichen.
- Frau mit Merkzeichen RF, ohne Sozialleistungen: Sie bekommt keine vollständige Befreiung, aber eine Ermäßigung. Bezieht sie zusätzlich eine der genannten Sozialleistungen, kommt stattdessen die Befreiung in Betracht.
- Familie mit Einkommen knapp über der Grenze: Sie bekommt keine Sozialleistung, hat aber einen Ablehnungsbescheid, der zeigt, wie knapp das Einkommen über dem Bedarf liegt. Hier kann ein Antrag als besonderer Härtefall sinnvoll sein.
Gerade bei Wohngemeinschaften lohnt es sich, vorab zu klären, wer beim Beitragsservice angemeldet ist und ob die Befreiung einer Person der ganzen Wohnung zugutekommt.
Typische Fehler und wie du sie vermeidest
| Fehler | Folge | Besser |
|---|---|---|
| Antrag gar nicht gestellt | Beitrag bleibt fällig, Rückstände wachsen | sofort nach Erhalt des Bescheids beantragen |
| Folgeantrag vergessen | Befreiung endet mit dem Bescheid | Erinnerung im Kalender setzen |
| unvollständiger Nachweis | Rückfragen, Verzögerung | Bescheid mit Zeitraum und Behörde beifügen |
| Zahlungen eingestellt vor der Entscheidung | Mahnungen möglich | bis zur Entscheidung auf Schreiben reagieren |
| Antrag über Drittanbieter mit Gebühr | unnötige Kosten | direkt beim Beitragsservice beantragen |
Bekommst du trotz Antrag eine Zahlungsaufforderung, reagiere schriftlich und verweise auf deinen Antrag mit Datum. Gegen einen Bescheid des Beitragsservice gibt es Rechtsbehelfe mit Fristen, die im Bescheid stehen. Bei Schulden oder drohender Vollstreckung können Schuldnerberatungsstellen von Wohlfahrtsverbänden oder Kommunen kostenlos helfen.
Weitere Sonderfälle
Für Nebenwohnungen gibt es eine eigene Regel: Wer für seine Hauptwohnung bereits zahlt, kann sich auf Antrag für eine Zweitwohnung von der Beitragspflicht befreien lassen. Das geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 zurück. Für Betriebe, Fahrzeuge von Unternehmen und Ferienwohnungen gelten wiederum eigene Vorschriften.
Wie der Rundfunkbeitrag überhaupt zustande kommt und wer über seine Höhe entscheidet, erklärt der Artikel Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Auftrag und Finanzierung. Hast du in diesem Artikel eine veraltete Angabe entdeckt, freuen wir uns über einen Hinweis über unsere Kontaktseite. Eine Beratung im Einzelfall können wir nicht leisten, dafür ist der Beitragsservice zuständig.
Fragen und Antworten
Bekomme ich mit Wohngeld eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Wohngeld gehört nicht zu den Leistungen, die automatisch zu einer Befreiung führen. Liegt dein Einkommen aber nur knapp über den Grenzen der Sozialleistungen, kann ein Antrag als besonderer Härtefall in Betracht kommen. Ob das bei dir zutrifft, prüft der Beitragsservice im Einzelfall.
Kann ich die Befreiung rückwirkend beantragen?
In gewissem Umfang ja. Eine Befreiung ist für Zeiträume möglich, für die ein gültiger Leistungsbescheid vorliegt, auch wenn der Antrag später gestellt wird. Wie weit rückwirkend das geht, regelt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Stell den Antrag trotzdem möglichst sofort nach Erhalt des Bescheids.
Gilt die Befreiung auch für meinen Partner in derselben Wohnung?
Unter bestimmten Voraussetzungen erstreckt sich die Befreiung auf Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und weitere Personen, die mit dir in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Lebt in der Wohnung aber eine weitere beitragspflichtige Person ohne Befreiungsgrund, kann diese den Beitrag zahlen müssen.
Was passiert, wenn ich den Folgeantrag vergesse?
Dann endet die Befreiung mit dem Ablauf des Bescheids und der Beitrag wird wieder fällig. Reiche deshalb sofort nach jedem neuen Bewilligungsbescheid einen Folgeantrag ein und bewahre eine Kopie des Antrags auf.
Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion acmedias.org. Fehler gefunden?Schreib uns.