Wie Nachrichten entstehen

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Auftrag und Finanzierung erklärt

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben einen gesetzlichen Auftrag und werden überwiegend über den Rundfunkbeitrag finanziert. Wie dieser Auftrag aussieht, wer über das Geld entscheidet und wer die Sender kontrolliert, erklärt dieser Überblick.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk umfasst in Deutschland die Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio. Er hat einen gesetzlichen Auftrag zur umfassenden Information sowie zu Bildung, Kultur, Beratung und Unterhaltung und wird überwiegend über den Rundfunkbeitrag finanziert. Über die Beitragshöhe entscheiden am Ende die Länder auf Grundlage einer Empfehlung der unabhängigen Kommission KEF, kontrolliert werden die Sender von pluralistisch besetzten Gremien.

Dieser Artikel gehört zum Ratgeber Wie Nachrichten entstehen. Er erklärt nüchtern, wie das System aufgebaut ist, ohne für oder gegen es Stellung zu beziehen.

Das duale Rundfunksystem

In Deutschland gibt es zwei Säulen: den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den privaten Rundfunk. Private Sender finanzieren sich über Werbung, Abonnements und andere Erlöse und unterliegen der Aufsicht der Landesmedienanstalten. Öffentlich-rechtliche Sender sind Anstalten des öffentlichen Rechts, die einen gesetzlichen Auftrag erfüllen und dafür eine eigene Finanzierung erhalten.

Merkmal Öffentlich-rechtlich Privat
Beispiele ARD-Anstalten, ZDF, Deutschlandradio private Fernseh- und Radiosender
Finanzierung überwiegend Rundfunkbeitrag Werbung, Abonnements, Sponsoring
Auftrag gesetzlich festgelegt keine vergleichbare Programmpflicht, aber Vielfaltsregeln
Aufsicht eigene Gremien (Rundfunkrat, Fernsehrat, Verwaltungsrat) Landesmedienanstalten
Werbung stark eingeschränkt zulässig im Rahmen der Werberegeln

Die Idee hinter dem dualen System ist, dass ein Markt allein nicht automatisch für ein vielfältiges, ausgewogenes Angebot sorgt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll deshalb eine Grundversorgung sichern, die nicht von Quoten und Werbekunden abhängt.

Wer zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehört

  • ARD: die Arbeitsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, also regionaler Sender wie BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR und WDR. Sie veranstalten gemeinsam das Erste Programm und betreiben eigene Dritte Programme und Radiowellen.
  • ZDF: eine von allen Ländern gemeinsam getragene Anstalt mit Sitz in Mainz.
  • Deutschlandradio: der nationale Hörfunk mit Programmen wie Deutschlandfunk.
  • Gemeinschaftsangebote: etwa 3sat, ARTE, KiKA, phoenix und das Online-Angebot funk.

Die Deutsche Welle ist ebenfalls eine öffentlich-rechtliche Anstalt und Mitglied der ARD. Als Auslandssender wird sie aber nach Bundesrecht aus Steuermitteln finanziert.

Der Auftrag: was die Sender leisten sollen

Rechtsgrundlage ist der Medienstaatsvertrag, den alle Bundesländer gemeinsam abgeschlossen haben. Er beschreibt den Auftrag in allgemeinen Worten. Die Sender sollen als Medium und Faktor der freien Meinungsbildung wirken, einen umfassenden Überblick über das Geschehen bieten und Beiträge zu Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung liefern. Dabei sind sie zu Objektivität, Unparteilichkeit, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit verpflichtet.

Der verfassungsrechtliche Hintergrund ist die Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Reihe von Entscheidungen, den sogenannten Rundfunkurteilen, die Grundsätze entwickelt: Der Rundfunk muss staatsfern organisiert sein, er braucht eine Finanzierung, die seinen Auftrag sichert, und die Politik darf über das Geld keinen Einfluss auf das Programm nehmen.

Online-Angebote und der Drei-Stufen-Test

Auch im Internet dürfen die Sender Angebote machen, etwa Mediatheken und Nachrichtenseiten. Neue oder deutlich veränderte Online-Angebote durchlaufen ein Prüfverfahren, den sogenannten Drei-Stufen-Test. Dabei wird geprüft, ob das Angebot zum Auftrag gehört, ob es publizistisch einen Mehrwert bietet und welcher finanzielle Aufwand nötig ist. Presseähnliche Angebote sind den Sendern im Netz grundsätzlich untersagt, damit sie nicht in direkte Konkurrenz zu Zeitungsverlagen treten.

Die Finanzierung

Der Rundfunkbeitrag

Den größten Teil ihrer Einnahmen erhalten die Sender aus dem Rundfunkbeitrag. Seit 2013 wird er pro Wohnung erhoben, nicht mehr pro Gerät. Für Betriebe gibt es eigene Regeln, die sich unter anderem nach der Zahl der Beschäftigten richten. Eingezogen wird der Beitrag vom gemeinsamen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht oder ein Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis hat, kann sich unter Umständen befreien lassen oder eine Ermäßigung bekommen. Wie das geht, erklärt der Artikel Rundfunkbeitrag: Befreiung und Ermäßigung beantragen.

Die Rolle der KEF

Wie viel Geld die Sender bekommen, entscheiden weder die Sender selbst noch die Politik allein. Das Verfahren hat drei Stufen:

Stufe Wer Was passiert
1. Bedarfsanmeldung Rundfunkanstalten melden an, was sie zur Erfüllung des Auftrags brauchen
2. Prüfung KEF prüft den Bedarf auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und empfiehlt eine Beitragshöhe
3. Festsetzung Länder beschließen den Beitrag per Staatsvertrag, alle Landtage müssen zustimmen

Die KEF ist ein unabhängiges Gremium aus Sachverständigen. Von ihrer Empfehlung dürfen die Länder nur aus engen, nachprüfbaren Gründen abweichen, etwa wegen einer unzumutbaren Belastung der Beitragszahler. Dass dieses Verfahren nicht immer reibungslos läuft, zeigt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021: Weil ein Landtag einer empfohlenen Erhöhung nicht zugestimmt hatte, setzte das Gericht den Beitrag vorläufig selbst fest. Auch spätere Beitragsrunden waren politisch umstritten. Die aktuelle Höhe findest du auf der offiziellen Website des Beitragsservice.

Werbung und Sponsoring

Werbung spielt eine Nebenrolle. Im Fernsehprogramm von ARD und ZDF ist sie zeitlich stark begrenzt und abends sowie an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. In den Online-Angeboten der Sender ist Werbung grundsätzlich ausgeschlossen. Sponsoring ist in bestimmten Formen zulässig, etwa bei Sportübertragungen.

Wer die Sender kontrolliert

Weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern sein soll, wird er nicht von einem Ministerium beaufsichtigt, sondern von eigenen Gremien:

  • Rundfunkrat (bei den ARD-Anstalten), Fernsehrat (ZDF) und Hörfunkrat (Deutschlandradio): Sie vertreten die Allgemeinheit. Ihre Mitglieder kommen aus gesellschaftlich relevanten Gruppen, etwa Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Sozial- und Umweltverbänden, Kultur und Sport, sowie in begrenzter Zahl aus Politik. Sie wählen die Intendantin oder den Intendanten, überwachen die Einhaltung der Programmgrundsätze und entscheiden über Programmbeschwerden.
  • Verwaltungsrat: Er kontrolliert die Geschäftsführung und den Haushalt.
  • Rechnungshöfe: Sie prüfen die Wirtschaftsführung der Anstalten.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 im sogenannten ZDF-Urteil entschieden, dass staatliche und staatsnahe Mitglieder höchstens ein Drittel der Sitze in diesen Gremien haben dürfen.

Programmbeschwerde: so wendest du dich an die Sender

Wenn du meinst, dass ein Beitrag gegen die Programmgrundsätze verstößt, etwa weil er unausgewogen, unsachlich oder in wesentlichen Punkten falsch ist, kannst du eine Programmbeschwerde einreichen. Sie richtet sich an die Anstalt, die den Beitrag verantwortet, also an die jeweilige ARD-Landesrundfunkanstalt, das ZDF oder das Deutschlandradio. Die meisten Sender nennen auf ihren Websites eine Adresse oder ein Formular dafür.

Hilfreich ist, Sendung, Sendedatum und Uhrzeit oder den Link in der Mediathek anzugeben und die beanstandete Stelle genau zu beschreiben. Zunächst antwortet in der Regel die Intendanz. Bist du mit der Antwort nicht zufrieden, kann sich das zuständige Aufsichtsgremium mit der Beschwerde befassen. Für allgemeine Fragen oder Programmwünsche gibt es bei allen Sendern außerdem einen Zuschauer- oder Hörerservice.

Kritik und Reformen

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Gegenstand der Debatte sind etwa die Höhe des Beitrags, die Zahl der Programme, Gehälter in Führungsetagen, die Ausgewogenheit der Berichterstattung und die Frage, wie viel Unterhaltung und Sport zum Auftrag gehören. Die Länder haben in den vergangenen Jahren mehrere Reformen beschlossen, die unter anderem die Zusammenarbeit der Anstalten, die Zahl der Spartenangebote und die Aufsicht betreffen.

Für dich als Nutzerin oder Nutzer ist vor allem wichtig zu wissen, wie du Kritik wirksam vorbringen kannst. Dafür ist die Programmbeschwerde an den jeweiligen Sender der formale Weg. Der Deutsche Presserat ist für Fernsehen und Radio nicht zuständig. Wie du Kritik an Medien sachlich formulierst, erklärt der Ratgeber Medienkritik, Presserecht und Gegendarstellung.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Wer gehört zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio. Hinzu kommen gemeinsame Angebote wie 3sat, ARTE, KiKA oder funk. Die Deutsche Welle ist ebenfalls öffentlich-rechtlich, wird aber als Auslandssender aus dem Bundeshaushalt finanziert, nicht aus dem Rundfunkbeitrag.

Warum zahlen alle Haushalte den Rundfunkbeitrag, auch ohne Fernseher?

Seit 2013 wird der Beitrag pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, welche Geräte dort stehen. Der Gedanke dahinter: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll allen zur Verfügung stehen und ist über viele Wege erreichbar, auch über das Internet. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Modell im Grundsatz bestätigt.

Wer entscheidet über die Höhe des Rundfunkbeitrags?

Die Sender melden ihren Finanzbedarf an, die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) prüft ihn und empfiehlt einen Betrag. Beschlossen wird er von den Ländern per Staatsvertrag, dem alle Landesparlamente zustimmen müssen. Von der Empfehlung dürfen die Länder nur aus engen Gründen abweichen.

Dürfen ARD und ZDF Werbung zeigen?

Ja, aber nur in engen Grenzen. Im Fernsehen ist Werbung zeitlich stark beschränkt, und in ihren Online-Angeboten ist sie grundsätzlich nicht erlaubt. Werbeeinnahmen machen nur einen kleinen Teil der Finanzierung aus.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion acmedias.org. Fehler gefunden?Schreib uns.